Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung stellt der Arzt mit einem medizinischen Attest die Eignung für das Tauchen fest. Die Untersuchung auf Tauchtauglichkeit wird von den meisten Tauchschulen oder Tauchsportverbänden vor einer Tauchausbildung oder der Teilnahme an Prüfungen gefordert. Tauchbasen im Ausland fordern zunehmend ebenfalls eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung vor dem ersten Tauchgang. Die Tauchtauglichkeit ist gegeben, wenn der Proband gesund ist und alle erhobenen Befunde unauffällig sind. Besonders wichtig ist hierbei der Ausschluss von relevanten Herz-Kreislauferkrankungen, von Lungenerkrankungen, Erkrankungen der Ohren und psychiatrischen Auffälligkeiten.
Aber auch bei Abweichungen von der Norm oder bei bestimmten Gesundheitsstörungen kann das Tauchen mit Einschränkungen möglich sein, z. B. mit kürzeren Untersuchungsintervallen oder geringerer erlaubter Tauchtiefe. Die Analyse tödlicher Tauchunfälle zeigt in bis zu 50% der Fälle vorbestehende medizinische Risikofaktoren als Hauptursache für den Unfall bzw. als ursächlich beteiligt.
Umfang der Untersuchung:
- eine Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung, einschließlich einer Inspektion der Trommelfelle. Letztere müssen reizlos und intakt sein, um einen reibungslosen Druckausgleich beim Abtauchen zu ermöglichen.
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
- Ruhe-EKG
- Belastungs-EKG (ab dem 40. Lebensjahr)
- Röntgen der Lunge (ab dem 40. Lebensjahr oder bei auffälligen klinischen Hinweisen auf eine kardiopulmonale Erkrankung)
Vor allem Raucher sollten bei dieser Untersuchung eine COPD ausschließen lassen, da auch hierbei erhöhte Risiken beim Tauchen bestehen.
Eine gut medikamentös eingestellte arterielle Hypertonie stellt in der Regel kein Hindernis für das Sporttauchen dar.
Spezielle Vorerkrankungen sollten nicht verschwiegen werden, sonst kann eine sichere Beratung nicht erfolgen (z.B. Zustand nach früherem Spontanpneumothorax oder Zustand nach operativen Eingriffen im Brustkorb oder im Bereich der Ohren und Nasennebenhöhlen).
Kosten der Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung stellt keine Kassenleistung dar und muss vom Sportler selbst bezahlt werden.
Der Preis liegt zwischen 100,- und ca. 130,- Euro je nach Umfang der notwendigen Untersuchungen (abhängig vom Alter und den Vorerkrankungen).
Die einzelnen Leistungen werden nach der sogenannten GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte, abgerechnet. Die einzelnen Positionen sind auf der Rechnung aufgelistet.
Intervall der Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:
- spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
- spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
- spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind
Grundsätzlich sollte sich ein Taucher nach jeder schweren Erkrankung, nach operativen Eingriffen oder vor allem nach einem Tauchunfall unabhängig vom ursprünglichen Untersuchungsintervall einer erneuten Untersuchung unterziehen.
Dokumente (Untersuchungsbögen und Merkblätter) sowie interessante Links finden Sie im Download-Bereich unter Online-Services.